Die Ärztliche Apparategemeinschaft Düsseldorf-Mitte GbR ist 1975 von 18 Ärzten mit dem Ziel gegründet worden, durch den Zusammenschluss mehrerer Ärzte die Anschaffung teurer Laborgeräte zu ermöglichen und dadurch Kostenvorteile für den einzelnen Arzt zu generieren. Heute hat die Ärztliche Apparategemeinschaft rund 800 Gesellschafter, ausschließlich Ärzte aus Düsseldorf und Umgebung bzw. Castrop-Rauxel. Unsere Ärzte kommen aus allen Fachrichtungen, wobei der Schwerpunkt bei den Allgemeinmedizinern und Internisten liegt.
Laborleistungen nach Abschnitt M II GOÄ
Sinn und Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Laboruntersuchungen im privatärztlichen Bereich ausschließlich aus den Abschnitten M II und M III der GOÄ, die dann von Ihnen, unseren Gesellschaftern, gegenüber den Patienten abgerechnet werden. Bei den Laborleistungen aus dem Abschnitt M II (Basislabor) ist dies mit keinen weiteren Aufwand verbunden. Die Laborleistungen dürfen von dem Arzt auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn diese nach fachlicher Weisung unter der Aufsicht eines anderen Arztes in Laborgemeinschaften erbracht werden. Diese Voraussetzung erfüllt die Ärztliche Apparategemeinschaft.
Laborleistungen nach Abschnitt M III GOÄ
Die Abrechnung von Leistungen aus dem Abschnitt M III erfordert hingegen Ihre persönliche Mitwirkung. Hier gilt § 4 Abs. 2 GOÄ, der Arzt darf die Leistung also dann abrechnen, wenn er sie entweder selbst erbracht hat oder sie unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurde. Die Ärztliche Apparategemeinschaft hat hierfür mit Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte ein inzwischen bewährtes Modell entwickelt, in dem von dem Arzt einzelne Mitwirkungshandlungen sowohl in seiner Praxis als auch in den Räumen der Ärztlichen Apparategemeinschaft (hier z. B. Präsenzvalidation) erbracht werden.
Der Arzt als Leistungserbringer
Die Ärztliche Apparategemeinschaft selbst tritt nicht nach außen auf, rechnet insbesondere auch nicht selbst Leistungen ab. Leistungserbringer sind die jeweiligen Gesellschafter, die ihre Untersuchungen in der Ärztlichen Apparategemeinschaft vornehmen. Die Ärztliche Apparategemeinschaft erwirtschaftet daher auch keine Gewinne oder Verluste, sondern ist eine reine Kostentragungsgemeinschaft. Die entstehenden Kosten werden zum Jahresende festgestellt und auf die einzelnen Gesellschafter entsprechend des Umfangs ihrer Untersuchungen verteilt. Hierauf leistet der Arzt monatliche Vorauszahlungen. In den letzten 20 Jahren waren die geleisteten Vorauszahlungen immer höher als die schließlich tatsächlich angefallenen Kosten, sodass es jedes Jahr zu Rückzahlungen gekommen ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in der Zukunft kommen wird.
Unabhängige Laborgemeinschaft
Besonders hervorzuheben ist, dass die Ärztliche Apparategemeinschaft eine unabhängige Laborgemeinschaft ist. Jeder einzelne Arzt hat im Rahmen der Gesellschafterversammlung eine Stimme. Hierdurch hat der Gesellschafter die Möglichkeit, die Geschicke der Gesellschaft (z. B. bei der Wahl der Geschäftsführung) mitzubestimmen.